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Datenschutzgütesiegel

Datensicherheit und Datenschutz haben für das TeamDrive oberste Priorität.

Deshalb ist uns der Schutz Ihrer persönlichen und personenbezogenen Daten während unserer gesamten Geschäftsprozesse ein besonderes Anliegen.

Es war unser Ziel eine Software zu entwickeln, die mit Hilfe modernster Verschlüsselungstechnologien und durch eine ausgeklügelte Netzwerk-Architektur die Vertraulichkeit aller Daten sicherstellt und nur autorisierten Personen Zugang zu den Daten ermöglicht.

Die Ergebnisse unserer Arbeit finden im TeamDrive System und insbesondere in der TeamDrive Software Anwendung. Um dieses Resultat zu dokumentieren haben wir akkreditierte Sachverständige für ein Audit der TeamDrive Lösung beauftragt. Die auf diesem Wege erstellten Gutachten wurden anschließend vom vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) beurteilt. Für die konsequente und gelungene Umsetzung aller Aspekte des Datenschutzes und der Datensicherheit wurde der TeamDrive Software (TeamDrive Version 2.1) im März 2009 das Datenschutzgütesiegel für weitere 2 Jahre im Rahmen der Rezertifizierung verliehen.

(Prüfnummer 2-3/2005, befristet bis 06. März 2011)


Gutachter:
Akkreditierte Gutachter für IT-Sicherheit beim ULD in Kiel

Andreas Bethke
Dipl. Inf. (FH)
Beim Unabhängigen Landeszentrum
für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannter
Sachverständiger für IT-Produkte (technisch)

An de Au 6
25548 Mühlenbarbek
tel 04822 – 33 19
fax 04822 – 321 97 88
mob 0179 – 321 97 88
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Stephan Hansen-Oest
Rechtsanwalt
Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannter
Sachverständiger für IT-Produkte (rechtlich)

Speicherlinie 40
24937 Flensburg
tel 0461 – 213 53
fax 0461 – 221 42
mob 0176 – 23 22 71 76
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Hier ist der Link zum Kurzgutachten 2005

Hier ist der Link zum Kurzgutachten zur Rezertifizierung 2007

 

Hier ist der Link zum Kurzgutachten zur Rezertifizierung 2009


Herausgeber des Datenschutzgütesiegels:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
Holstenstr. 98
D-24171 Kiel
Tel: +49 (0)431 -988 1200
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Web: www.datenschutzzentrum.de/guetesiegel


Welches sind die Kriterien für die Vergabe von Gütesiegeln?

Es kommt ganz allgemein auf die Vereinbarkeit des Produkts mit den Vorschriften über Datenschutz und Datensicherheit an. Besonderer Wert wird auf die Gesichtspunkte der Datenvermeidung und Datensparsamkeit, Datensicherheit und Revisionsfähigkeit sowie auf die Gewährleistung der Rechte der Betroffenen gelegt. Das ULD stellt einen Anforderungskatalog für die IT-Produkte zur Verfügung, der gleichermaßen rechtliche und technische Aspekte beinhaltet. Dieser wird regelmäßig fortgeschrieben.

Wer erstellt die Gutachten?

Die Gutachten werden von den beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz akkreditierten Sachverständigen und sachverständigen Prüfstellen erstellt. Die Akkreditierung beim ULD setzt voraus, dass die erforderliche Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit nachgewiesen wurde. Über die akkreditierten Sachverständigen und sachverständigen Prüfstellen führt das ULD eine öffentlich einsehbare Liste. Antragsunterlagen und Register finden Sie auf unserer Homepage.

Wie lange dauert ein Gütesiegel-Verfahren?

Die Verfahrensdauer setzt sich aus der Dauer der Produktbegutachtung durch die Sachverständigen und der Dauer der Schlüssigkeitsprüfung durch das ULD zusammen. Faktoren für die Begutachtungsdauer sind vor allem die Komplexität des Produktes, aber auch die Qualität der Dokumentation und Benutzeranleitung. In der Praxis ist mit einigen Monaten zu rechnen. Werden bei der Begutachtung Mängel festgestellt, so kann deren Beseitigung den Begutachtungszeitraum verlängern. Gleiches gilt für die Dauer der Schlüssigkeitsprüfung, die von der Produktkomplexität und von der Qualität und Vollständigkeit des Gutachtens bestimmt wird. Auch hier ist in der Praxis mit durchschnittlichen Verfahrensdauern von einigen Monaten zu rechnen, insbesondere, wenn mehrfache Nachfragen bei Gutachtern oder Herstellern und Präzisierungen des Gutachtens durch die Sachverständigen notwendig werden.

Weitere beachtenswerte Unterlagen zum Thema Datenschutz:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)


IT-Grundschutz

IT-Grundschutz - die Basis für IT-Sicherheit

Viele Arbeitsprozesse werden elektronisch gesteuert und große Mengen von Informationen sind digital gespeichert, werden verarbeitet und in Netzen übermittelt. Damit sind die Institutionen in Wirtschaft und Verwaltung und jeder Bürger von dem einwandfreien Funktionieren der eingesetzten IT abhängig.

Angesichts der vielfältigen und wachsenden Gefährdungspotentiale und der steigenden Abhängigkeit stellen sich damit für alle Anwender hinsichtlich der IT-Sicherheit die Fragen, wie kann ich, wo, mit welchen Mitteln mehr Sicherheit erreichen.

weitere Informationen unter: IT-Grundschutz

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